Darf ich eine Hebebühne aufstellen?

Hebebühnen sind in Lagern und Garagen aufgrund des gewerblichen Werkstatt-Charakters untersagt. Ausnahmen sind bei Unternehmereinheiten möglich.

Generell gilt, das in Lagern und Garagen keine Werkstätten betrieben werden dürfen. Dafür sind diese nicht mit den notwendigen Aufenthalts- und Sanitärräumen ausgestattet. Zudem fehlt das vorgeschriebene Tageslicht. Die behördlichen Auflagen sind entsprechend streng und müssen eingehalten werden. Verstöße führen zur Kündigung.