Ich möchte mein Fahrzeug vor meiner Garage für ein paar Tage abstellen und behindere damit niemanden, ist das in Ordnung?

Nein! Ausnahme: kurzfristiges Parken WÄHREND Ihrer Anwesenheit.

Sie können Ihr Fahrzeug auf einem Außenparkplatz für maximal 12 Stunden am Stück oder aber in Ihrer Einheit abstellen. Jedoch unter keinen Umständen vor den Einheiten. Die Fahrwege sind Feuerwehrzufahrten und Rettungswege und müssen frei bleiben. 

Abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.