Nein! Ausnahme: kurzfristiges Parken WÄHREND Ihrer Anwesenheit.
Sie können Ihr Fahrzeug auf einem Außenparkplatz für maximal 12 Stunden am Stück oder aber in Ihrer Einheit abstellen. Jedoch unter keinen Umständen vor den Einheiten. Die Fahrwege sind Feuerwehrzufahrten und Rettungswege und müssen frei bleiben.
Abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.