Welche Gegenstände und Waren dürfen nicht eingelagert werden? Welche Nutzungsarten sind nicht gestattet?
Neben Gegenständen, sind auch bestimmte Nutzungsarten aufgrund der Baugenehmigungen nicht erlaubt:
- Betrieb von KFZ-Reparaturwerkstätten (Hebebühnen, Wechsel von Ölen und sonstigen umweltgefährdenden Flüssigkeiten und Stoffen).
- Nutzung als kommerzielle Werkstatt.
- Lagerung von umweltgefährdenden, entzündbaren oder leichtentzündbaren, toxischen oder wassergefährdenden Stoffen, mit Ausnahme der Lagerung/ Vorhaltung in zugelassenen Gefahrstoffschränken
- Versammlungsstätten und Vergnügungsstätten aller Art, Schank- und Speisewirtschaften, sowie private Feiern
- Offenes Feuer, Rauchen
- Wohnungsnutzung
- Lagerung und Vorhaltung von Druckgasflaschen
- Herstellung und Lagerung von Pyrotechnik
- Lagerung von Nahrungsmittel oder verderbliche Ware, außer wenn diese sicher verpackt sind, sodass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen;
- Tiere jeglicher Art.
- Verbotene, gesetzwidrig in Besitz befindliche sowie sämtliche Arten von Waffen, Sprengstoffe, Munition; Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe; Giftmüll, Asbest oder sonstige potentiell gefährliche Materialien, die durch Emission oder Immission Dritte beeinträchtigen könnten;
- Alles was Rauch oder Geruch absondert; sowie jegliche verbotenen Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände.
- Das Waschen von Fahrzeugen
- Elektrische Geräte dürfen nur während der Anwesenheit des Mieters in Betrieb genommen werden.
- Lagern und Abstellen von angemeldeten oder abgemeldeten Fahrzeugen, jeglicher Art, außerhalb der gemieteten Einheit. Davon ausgenommen ist das kurzfristige Parken während des Aufenthalts im Park, siehe Hausordnung.
- Jegliche Art der Tätigkeit, die nicht dem Mietzweck entspricht und/oder gegen geltendes Recht oder für das Grundstück erteilte Genehmigungen verstößt.