Werkstätten können nur in Unternehmereinheiten und auch nur mit den entsprechenden Genehmigungen betrieben werden. Lager und Garagen erfüllen nicht die Voraussetzungen dafür. Entsprechend können dort auch keine Werkstätten betrieben werden.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für eine Unternehmereinheit, wenn diese an Ihrem Standort verfügbar ist.