Welche Gegenstände und Waren dürfen nicht eingelagert werden? Welche Nutzungsarten sind nicht gestattet?

Neben Gegenständen, sind auch bestimmte Nutzungsarten aufgrund der Baugenehmigungen nicht erlaubt:

  • Betrieb von KFZ-Reparaturwerkstätten (Hebebühnen, Wechsel von Ölen und sonstigen umweltgefährdenden Flüssigkeiten und Stoffen).
  • Nutzung als kommerzielle Werkstatt.
  • Lagerung von umweltgefährdenden, entzündbaren oder leichtentzündbaren, toxischen oder wassergefährdenden Stoffen, mit Ausnahme der Lagerung/ Vorhaltung in zugelassenen Gefahrstoffschränken
  • Versammlungsstätten und Vergnügungsstätten aller Art, Schank- und Speisewirtschaften, sowie private Feiern
  • Offenes Feuer, Rauchen
  • Wohnungsnutzung
  • Lagerung und Vorhaltung von Druckgasflaschen
  • Herstellung und Lagerung von Pyrotechnik
  • Lagerung von Nahrungsmittel oder verderbliche Ware, außer wenn diese sicher verpackt sind, sodass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen;
  • Tiere jeglicher Art.
  • Verbotene, gesetzwidrig in Besitz befindliche sowie sämtliche Arten von Waffen, Sprengstoffe, Munition; Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe; Giftmüll, Asbest oder sonstige potentiell gefährliche Materialien, die durch Emission oder Immission Dritte beeinträchtigen könnten;
  • Alles was Rauch oder Geruch absondert; sowie jegliche verbotenen Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände.
  • Das Waschen von Fahrzeugen
  • Elektrische Geräte dürfen nur während der Anwesenheit des Mieters in Betrieb genommen werden.
  • Lagern und Abstellen von angemeldeten oder abgemeldeten Fahrzeugen, jeglicher Art, außerhalb der gemieteten Einheit. Davon ausgenommen ist das kurzfristige Parken während des Aufenthalts im Park, siehe Hausordnung.
  • Jegliche Art der Tätigkeit, die nicht dem Mietzweck entspricht und/oder gegen geltendes Recht oder für das Grundstück erteilte Genehmigungen verstößt.