Welche Gegenstände und Waren dürfen nicht eingelagert werden? Welche Nutzungsarten sind nicht gestattet?
Neben Gegenständen, sind auch bestimmte Nutzungsarten aufgrund der Baugenehmigungen nicht erlaubt:
Betrieb von KFZ-Reparaturwerkstätten (Hebebühnen, Wechsel von Ölen und sonstigen umweltgefährdenden Flüssigkeiten und Stoffen).
Nutzung als kommerzielle Werkstatt.
Lagerung von umweltgefährdenden, entzündbaren oder leichtentzündbaren, toxischen oder wassergefährdenden Stoffen, mit Ausnahme der Lagerung/ Vorhaltung in zugelassenen Gefahrstoffschränken
Versammlungsstätten und Vergnügungsstätten aller Art, Schank- und Speisewirtschaften, sowie private Feiern
Offenes Feuer, Rauchen
Wohnungsnutzung
Lagerung und Vorhaltung von Druckgasflaschen
Herstellung und Lagerung von Pyrotechnik
Lagerung von Nahrungsmittel oder verderbliche Ware, außer wenn diese sicher verpackt sind, sodass sie gegen Befall von Schädlingen geschützt sind und keine Schädlinge anziehen;
Tiere jeglicher Art.
Verbotene, gesetzwidrig in Besitz befindliche sowie sämtliche Arten von Waffen, Sprengstoffe, Munition; Chemikalien, radioaktive Stoffe, biologische Kampfstoffe; Giftmüll, Asbest oder sonstige potentiell gefährliche Materialien, die durch Emission oder Immission Dritte beeinträchtigen könnten;
Alles was Rauch oder Geruch absondert; sowie jegliche verbotenen Substanzen und Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände.
Das Waschen von Fahrzeugen
Elektrische Geräte dürfen nur während der Anwesenheit des Mieters in Betrieb genommen werden.
Lagern und Abstellen von angemeldeten oder abgemeldeten Fahrzeugen, jeglicher Art, außerhalb der gemieteten Einheit. Davon ausgenommen ist das kurzfristige Parken während des Aufenthalts im Park, siehe Hausordnung.
Jegliche Art der Tätigkeit, die nicht dem Mietzweck entspricht und/oder gegen geltendes Recht oder für das Grundstück erteilte Genehmigungen verstößt.