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Was darf in einen Lagerraum – und was nicht?

Wichtige Hinweise zur Nutzung unserer Lagerflächen

Unsere Lagerflächen sind für viele gewerbliche Zwecke ideal geeignet – ob für Material, Maschinen, Ersatzteile oder Waren. Aber nicht alles ist erlaubt. Um Sicherheit, Ordnung und den reibungslosen Betrieb auf unseren Anlagen zu gewährleisten, gibt es klare Regeln, was eingelagert werden darf – und was nicht zulässig ist.

 

Erlaubt: Das kannst du bei Storage24 lagern ✅

Unsere Lagerräume sind für folgende Nutzungen gedacht:

  • Gewerbliche Lagerung von Waren, Werkzeugen oder Materialien

  • Baustellenbedarf, Maschinen (nicht brennbar)

  • Ersatzteile, Verpackungsmaterialien, Verkaufsware

  • Dokumente, Archivierung (nicht personenbezogen und trockenlagerfähig)

  • Ausrüstung für Event- oder Messebau

  • E-Bikes, Anhänger, Gartengeräte oder Saisonartikel 

Was erlaubt ist: Fahrzeuge & Co. – unter bestimmten Bedingungen ✅

Ein Fahrzeug, einen Oldtimer oder einen Wohnwagen abstellen? Das ist bei uns möglich – sofern folgende Regeln beachtet werden:

  • 🔋 Batterieerhaltungsgerät erlaubt

  • Tank darf nicht komplett gefüllt sein

  • 🔌 Kein Betrieb mit Gas oder Flüssiggasheizung

  • 🚫 Keine Wohnnutzung oder Übernachtung

Unsere Garagen und Lagerflächen bieten einen sicheren, sauberen und jederzeit zugänglichen Abstellplatz, z. B. über den Winter oder bei Platzmangel zu Hause.

 

❌ Nicht erlaubt: Das darf nicht in unsere Lager

Auch wenn vieles möglich ist – folgende Nutzungen und Inhalte sind nicht gestattet:

  • Werkstattbetrieb
    Unsere Lager sind keine Werkstatträume. Sägen, Bohren, Schleifen, Schweißen oder ähnliches ist nicht erlaubt.

  • Autopflege / Autoaufbereitung
    Fahrzeugwäsche, Innenreinigung, Lackarbeiten oder ähnliche Tätigkeiten dürfen auf dem Gelände nicht durchgeführt werden.

  • Hobbyräume, Arbeitsräume oder dauerhafte Nutzung
    Unsere Lager sind keine Aufenthaltsräume. Ein kurzer Besuch zum Be- und Entladen ist völlig in Ordnung – der Aufenthalt ist jedoch auf max. 2 Stunden pro Tag begrenzt.

  • Lagern oder Kühlen von Lebensmitteln
    Die Aufstellung von Kühlschränken oder die Lagerung verderblicher Ware ist nicht zulässig.

  • Gefahrstoffe oder brennbare Materialien
    Darunter fallen z. B. Öle, Gase, PU-Schaumdosen, Farben, Lacke, Reinigungsmittel in großen Mengen oder andere leicht entflammbare Produkte.

  • Aufenthaltsräume aller Art
    Auch wenn’s verlockend klingt: Unsere Lagerflächen sind nicht für „Singen, Tanzen oder Golf-Simulatoren“ gedacht 😉 – kein Hobbyraum, keine private Eventlocation, kein Musikstudio.

  • Anlieferung durch LKW über 7,5 Tonnen
    Unsere Standorte sind für normale Transporter und Lieferwagen ausgelegt. Schwerlastverkehr über 7,5 t ist nicht zulässig.

Unsicher? Frag uns einfach vorab!


Wir helfen gern dabei, herauszufinden, ob das Vorhaben zu unseren Lagerflächen passt. Eine kurze Rücksprache verhindert Missverständnisse – und spart Zeit.

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